Passengers Friend – Fachmann für Flugverspätung
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Ausgleichszahlung bei Flugvorverlegung – das beschloss am 09. Juni der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, nachdem Kunden geklagt hatten, die durch eine Vorverlegung einen ganzen Urlaubstag verloren. Für Fluggäste bedeutet das: Je nachdem, ob es sich um einen inner- oder außereuropäischen Flug handelt und wie weit der Heimat- und Zielflughafen voneinander entfernt liegen, beträgt die Entschädigungsleistung 250 bis 600 Euro.
Konkret gibt es hierbei drei Staffelungen, unabhängig des originalen Flugpreises: 250 Euro erhält der Fluggast, wenn der Flug eine Entfernung von bis zu 1.500 Kilometern zurückgelegt hat. 400 Euro gibt es bei einer Strecke von 1.500 bis 3.500 und 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometern. Zum Vergleich: Ein Flug nach Mallorca entspricht gemessen an der Entfernung der ersten Kategorie, ein Flug nach Hurghada der zweiten und einer nach New York der dritten.
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Der BGH lässt Fluggesellschaften allerdings die Möglichkeit, die Passagiere in einem festgesetzten Zeitrahmen zu informieren – so kann die Ausgleichszahlung seitens der Airline vermieden werden. Auch hier gibt es eine Staffelung: Entweder muss die Fluggesellschaft den Fluggast mehr als 14 Tage vor Abflug informieren oder ihm zwischen dem siebten und 14. Tag vor planmäßigem Abflug eine Alternative mit nicht mehr als zwei Stunden vor oder vier Stunden nach Plan anbieten. Die dritte Möglichkeit wäre, dem Passagier zwischen dem 1. und 7. Tag vor planmäßigem Abflug eine Alternative mit nicht mehr als einer Stunde vor oder zwei Stunden nach Plan anzubieten.
Passengers friend hilft bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der Airline
Fluggastrechte einzufordern ist das Kerngeschäft des Dienstleisters Passengers friend. Nicht nur bei Flugvorverlegungen haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen, auch bei über dreistündigen Ankunftsverspätungen oder Annullierungen – unabhängig vom Reisepreis – das besagt die Fluggastrechteverordnung VO (EG) Nr. 261/2004. Passengers friend arbeitet mit Anwälten und Spezialisten, die die Rechte des Fluggastes auch vor Gericht vertreten. Da das Geschäftsmodell aus Provisionsbasis besteht, entstehen für den Fluggast weder Mehrkosten noch trägt er selbst ein Risiko. Erst, wenn der Fluggast sein Recht erhält, erhält Passengers friend 36 Prozent (inkl. MwSt.) der zugesprochenen Ausgleichszahlung.