Allgemeine Reisebedingungen

Lieber Teilnehmer! Wir möchten, daß Sie einen schönen und erholsamen Urlaub verbringen. Wir bemühen uns, Sie voll zufrieden zu stellen, eine wesentliche Voraussetzung hierfür sind klare und übersichtliche Reise- und Zahlungsbedingungen, die Sie unbedingt durchlesen sollten Sie sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages und entsprechen den vom Deutschen Reisebüroverband empfohlenen

„Allg. Reisebedingungen"

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde, Charly M. Vervetriebs. GmbH/Abt. Tauchreisen, 90530 Wendelstein, Am Bäumelfeld 12, nachfolgend Reiseveranstalter genannt, den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich, mit nachfol­gender schriftlicher Anmeldung, vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Mit der schriftlichen Bestätigung wird der Vertrag auch für den Reiseveranstalter verbindlich. Weicht der Inhalt der Reisebedingungen vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er, für die Dauer von 10 Tagen, gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

Ist die Charly M. V. GmbH/ Abt. Tauchreisen, Vermittler, so gelten nur die „Allgemeinen Reisebedingungen“ des jeweiligen Veranstalters, die mit der Rechnung ausgehändigt werden. Wir machen lediglich das Inkasso und leiten die Gelder, direkt an den jeweiligen Reiseveranstalter, weiter. Soweit wir nicht als Veranstalter, sondern als Vermittler tätig werden, ist der benannte Veranstalter selbst verantwortlich für die ordentliche Erfüllung der Verträge durch die jeweiligen Leistungsträger, Beförderungsunternehmen und Beherbergungsbetriebe. Bei eventuellen Reklamationen, wenden Sie sich, direkt, an den, auf der Rechnung benannten, Reiseveranstalter. Sollte sich herausstellen, das Charly M. Vertriebs. GmbH/Abt. Tauchreisen, im Rahmen der Vermittlung, ein Fehler unterlaufen ist, dann wenden Sie selbstverständlich an uns.

2. Bezahlung

2.1 Bei Vertragsabschluß wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig.

Bei Vollcharter von Booten kann es zu Abweichungen kommen. Anzahlungs- und Restzahlungskonditionen stehen dann im Angebotstext !!!! Ein Sicherungsschein ist bei Anzahlung auszuhändigen, sofern es sich um eine Pauschalreise handelt. Der Restbetrag ist, ohne weitere Aufforderung, spätestens 31 Tage vor Reisebeginns, zu zahlen

2.2 Die Unterlagen werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang seiner Zahlung beim Veranstalter zugesandt, gegen Zahlung beim Veranstal­ter ausgehändigt oder gegen Nachnahme übersandt.

2.3 Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 32 Tage vor Reiseantritt, so ist der Reisepreis sofort bei Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung fällig.

2.4 Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reiseveranstalter berechtigt, die zusätzlich anfallenden Telefon- und Telefaxgebühren an den Kunden weiterzubelasten.


3. Leistungen

3.1 Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschrei­bungen, Abbildungen und Preisangaben des abgegeben Angebot bestimmt. Mündliche Abreden, die im Gegensatz zu den Reisebedingungen und Leistungsbeschreibungen stehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.2 Die Webseite, www.tauch-safari.de, bzw. PDF-Prospekte haben lediglich unverbindlichen lnformationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.

3.3
Soweit eine Reise nicht anders beschrieben ist, schließen die Preise ein: Hotel/Tauchsafari gemäß Angebot, Transfer vom Zielflughafen zum Boot/Hotel und zurück gemäß Angebot, Unterbringung in 2er/3er Kabinen des gewählten Bootes, Einzelzimmer gegen Aufpreis, Verpflegung gemäß Ausschreibung sowie 2-4Tauchgänge pro Tag /Person mit ein.

3.4 Erfolgt die Beförderung im Linienverkehr bzw. Charterverkehr, so werden diese Leistungen vom Reiseveranstalter lediglich vermittelt.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Abweichungen und/oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsab­schluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet soweit die Abweichungen und/oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Ein Wechsel der ursprünglich vorgesehenen Fluggesellschaft, des Fluggerätes, der Route, des Flughafens, die Einführung von zunächst nicht vorgesehenen Zwischenlandungen etc. bleiben vorbehalten. Für hieraus resultierende Verspätungen und Änderungen des Flugplanes übernehmen wir keine Haftung. Findet im Einzelfall aus flugtechnischen Gründen der Hinflug zur Nachmittags- oder Abendzeit, der Rückflug dagegen in den Morgen- oder Vormittagsstunden statt, besteht kein Ersatzanspruch für eine etwa dadurch entfallene Verpflegungsleistung.

4.2 Darüber hinaus ist der Reiseveranstalter berechtigt, aus wichtigen Gründen eine andere Reiseunterkunft, Transportart oder Klasse zu wählen bzw. das ausgeschriebene Programm zu ändern. Der Veranstalter ist hierbei verpflichtet, sich um eine gleichwertige zu bemühen.

4.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs- und/oder Preisänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, erstattet Charly M. Vertriebs. GmbH, Abteilung Tauchreisen, die bis dahin geleistete Zahlung unverzüglich.

4.4 Liegt der Reisetermin später als vier Monate nach Reisevertragsabschluß, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine Preisänderung vorzunehmen, wenn sie auf sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarif und Ähnliches) beruht; die Preiserhöhung muss sich im Rahmen der veränderten Umstände halten.

Ändern sich behördlich festgelegte Beförderungstarife, Gebühren oder Steuern, ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10 % des Reisepreises, ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt erechtigt

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebegin von der Reise zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Mündliche oder telefonische Abmeldungen können nicht anerkannt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.

Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebegins in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren (I und II).

5.3 Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.

Bei bestätigten Buchungen werden auf Kundenwunsch Umbuchungen bis zum 30. Tag (Einzel-lT), bis zum 95. Tag (Gruppen-lT) und bis zum 50. Tag (Schifft) vor Reiseantritt vorgenommen. Es wird dafür eine Umbuchungsgebühr von EURO 45,00 p. Person sowie zusätzliche Auslagen für evt. Erforderliche Telefon- und Telefaxgebühren berechnet Kurzfristige Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt und es fallen dafür die u.a. Stornokosten an. Wir empfehlen daher eine Reiserücktrittskostenversicherung.

Stand: 16. Dez. 2005

I. Tauchkreuzfahrten

Rücktrittskosten wie folgt, pro Person:

Bis 90 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreis
Bis 60 Tage vor Reiseantritt 75% des Reisepreis
Bis 15 Tage vor Reiseantritt 85% des Reisepreis
Ab 14 Tage vor Reiseantritt 100% des Reisepreis
No-Show 100% des Reisepreis

Diese Regelung gilt auch bei mit Kreuzfahrten kombinierten Reisen (mit Flug, Hotelaufenthalt, Safari oder Rundreise) sofern nichts anderes Vereinbart ist.

II. Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften, Bedarfsluftverkehrsgesellschaften (Charter) oder bei eigener Anreise

Bis 61. Tag vor Reiseantritt 25% p. Person
Ab 60. Tag - 31. Tag vor Reiseantritt 60% p. Person
Ab 31. Tag - 15. Tag vor Reiseantritt 80% p. Person
Ab 14. Tag - Reiseantritt bzw. No-Show 100% p. Person

5.4 Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. In allen Fällen ist eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,- € p. Person, zu den jeweiligen Rücktrittskosten, zu entrichten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder nur teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch den Reiseveranstalter. (z.B. Erkrankung des Teilnehmers und der kann nicht an den Tauchprogramm(en) teilnehmen.)

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenes Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon in Kenntnis zu setzen.

c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalter besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinen, Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.

Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.

7.1 Ferner behält sich der Reiseveranstalter vor,
die Reise jederzeit abzusagen, wenn dieser Hindernisse entgegenstehen, die von ihm nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Kosten beseitigt werden können; in diesem Fall erstattet der Reiseveranstalter alle Zahlungen ohne Abzug einer Gebühr. Die Berechtigung zum Rück­tritt besteht ferner bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, ohne daß es einer nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf. Wird die Reise infolge außergewöhnlicher Umstände, z.B. durch Krieg, Epidemien, innere Unruhen oder Naturkatastrophen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Der Kunde erhält den Reisepreis zurück, Charly M. Vertriebs. GmbH, Abteilung Tauchreisen, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von das Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1 Der Reiseveranstalters haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, daß sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die das Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Insbesondere haftet der Reiseveranstalter für

1. Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung der Leistungen
2. Zusammenstellung von Einzelleistungen
3. Beschreibung der Leistungen in Katalogen oder Prospekten
4. Bearbeitung der Reiseanmeldung
5. Organisation, Reisevertrags und Zurverfügungstellung gemäß Reisevertrag
6. Ausstellung und Absendung der Reiseunterlagen
9.2. Gesetzliche Haftungsbeschränkung:

Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

9.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkung:
Die  Haftung des  Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

9.3 Vertragliche Haftungsbeschränkung:
Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit er für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist

9.4 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen in Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Führungen, Ausflüge etc.) und die in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden (z.B. sind alle von den Reiseleitern vermittelten Ausflüge und Rundfahrten Fremdleistungen).

9.5 An Sonderausflügen zu Land, zu Wasser, Tauchfahrten, Tauchen usw. beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr. Der Veranstalter weist darauf hin, daß weder Boote noch Tauchgeräte noch eine Teilnahme an Tauchgängen versicherungsmäßig abgedeckt sind. Die Sorge, der entsprechenden Versicherung, obliegt dem Teilnehmer. Eine Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Teilnehmer an diesen Reisen sind ein einwandfreier Gesundheitszustand, Tropen- und Tauchtauglichkeit

9.6
Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung darauf hingewiesen wird. Für den Erfolg der Beförderungsleistungen selbst tritt der Reiseveranstalter daher nicht ein.

9.7 Verjährung: Die Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag verjähren in 6 Monaten, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung 3 Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.

10. Mitwirkungspflicht des Reisenden

10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu benachrichtigen.

10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung/Diveguide/Bootscrew zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist dies nicht möglich, so müssen Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Leistungsträger in bzw. dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden.
Auf Verlangen des Reisenden, hat die örtliche Reiseleitung/Diveguide/Bootscrew, eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung/Diveguide/Bootscrew nicht befugt.
Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm
Ansprüche auf Minderung nicht zu.


11. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich bei dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden.


12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass, den sie für die Reise benötigen, Gültigkeit besitzt. Er muss mindestens noch 6 Monate Gültigkeit haben, über ihr geplantes Rückreisedatum. Bitte überprüfen Sie kurz vor Ihrer Reise, ob sich lmpfbestimmungen geändert haben.


13. Versicherungen

Der Abschluss einer Reisekostenausfall-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reise-krankenversicherung wird dringend empfohlen. Auf Wunsch kann der Reiseveranstalter solche Versicherungen vermitteln. Soweit dies bei den einzelnen Reiseausschreibungen ausdrücklich vorgesehen ist, schließt der Reisepreis eine Reisekostenausfallversicherung ein. In diesem Falle ist der Kunde gegen Rücktrittskosten versichert. Die Reiserücktrittskosten-Ver­sicherung beginnt mit dem Tage der Reisebuchung. Die Versicherungsbedingungen in vollem Wortlaut werden auf Verlangen ausgehändigt


14. Tauchtauglichkeit

Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während des Tauchbetriebs ist der Reiseleitung/Diveguide/Bootscrew Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge haben. Teilnehmer, die das Tauchprogramm buchen, müssen versichern, dass sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen.


15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15.2 Über den Katalog hinausgehende Zusagen der Buchungsstelle/ des Reisebüros an die Reiseteilnehmer sind unwirksam. Ebenso unwirksam sind Zusagen der Bootscrew oder des Leistungsträgers auf Male, während der Reise.


16. Allgemeines

16.1.Alle Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung.

16.2 Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

16.3 Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt wurden.

16.4.Alle personenbezogenen Daten, die dem Reiseveranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

16.5 Tritt Charly M. Vertriebs. GmbH, Abt. Tauchreisen, nur als Vermittler auf, so gelten die Reisebedingungen des vermittelten Veranstalters. Soweit wir nicht als Veranstalter, sondern als Vermittler tätig werden, übernehmen wir keine Haftung für die Erfüllung der Verträge durch die jeweiligen Veranstalter, Beförderungsunternehmen und Beherbergungsbetriebe.


17. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist In diesem Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Charly M.V.GmbH * Abt. Tauchreisen * Am Bäumelfeld 12 * D 90530 Wendelstein * Tel. 09129-3837/HR-B-Nürnberg 9061